Wie ist das mit der Kohle?

Wer sich kritisch mit den ökolo­gi­schen und ökono­mi­schen Auswir­kun­gen der „Energiewende“-Politik befasst und den Inter­es­sen des „ökoin­dus­tri­el­len Komple­xes“ in die Quere kommt, sieht sich sofort dem Vorwurf ausge­setzt, „Kohle­lob­by­ist“ oder „Atomkraft­lob­by­ist“ zu sein.

Auch unsere gemein­nüt­zige Arbeit und unser Werben für eine mensch- und natur­ver­träg­li­che Politik wurde bereits mehrfach einschlä­gig bezich­tigt.  Wer die ökolo­gi­schen Schat­ten­sei­ten der „Erneu­er­ba­ren Energien“ thema­ti­siert, bekommt standard­mä­ßig zu hören, dass Kohle doch viel schlim­mer sei und doch wohl niemand ernst­haft Kernkraft­werke wolle.

 „Wegen der Braun­kohle werden ganze Dörfer wegge­bag­gert und Ihr regt Euch wegen ein paar Bäumen auf!

lautet der Standard­vor­wurf, der seitens profes­sio­nel­ler Lobby­is­ten gerne noch mit herzer­wei­chen­den Bildern und Szenen unter­mau­ert wird. Filmisch und drama­tur­gisch sehr gut gemacht erscheint uns der Clip über einen vermeint­lich allein gelas­se­nen alten Herrn:

Natür­lich will niemand, dass “Opa” seine Orgel aufge­ben muss!

Den impli­zi­ten Vorwurf, “schlechte Menschen” zu sein, müssen wir uns jedoch wirklich nicht zu Herzen nehmen, denn er entbehrt jeder Grundlage.

Schließ­lich bietet der Zufalls­strom aus Windkraft keinen Ersatz für grund­last­fä­hige Energie­for­men, sondern sorgt vielmehr dafür, dass die effizi­en­tes­ten Kraft­werke aus dem Markt gedrängt werden und die Braun­kohle eine Renais­sance  erfährt.

Obwohl der Standard­vor­wurf schon im Ansatz falsch ist – durch Windkraft­aus­bau wird keine einzige Tonne Kohle weniger geför­dert oder verbrannt – lohnt es sich, die Paral­le­len und Unter­schiede bezüg­lich der beiden Energie­trä­ger einmal näher zu betrachten.

VERNUNFTKRAFT. spricht sich nicht für irgend­wel­che spezi­el­len Energie­trä­ger und Techno­lo­gien aus, sondern propa­giert gesetz­li­che Rahmen­be­din­gun­gen, die das Wohl von Mensch und Natur in den Vorder­grund stellen – sprich: eine Rückbe­sin­nung auf das energie­po­li­ti­sche Zieldrei­eck aus Bezahl­bar­keit, Versor­gungs­si­cher­heit und Umwelt­ver­träg­lich­keit. Nur inner­halb eines strin­gen­ten, Techno­lo­gie­of­fen­heit und Wettbe­werb sicher­stel­len­den Ordnungs­rah­mens kann sich eine Energie­ver­sor­gungs­struk­tur entwi­ckeln, die diesen drei Zielen bestmög­lich gerecht wird. Wir plädie­ren für Ratio­na­li­tät, Objek­ti­vi­tät und Unvor­ein­ge­nom­men­heit. In unserem Positi­ons­pa­pier finden Sie dies klar dargelegt.

Vor diesem Hinter­grund und der allent­hal­ben anzutref­fen­den Propa­ganda einschlä­gi­ger Lobby­grup­pen möchten wir uns mit diesem Artikel um einen objek­ti­ven Vergleich der Energie­trä­ger Windkraft und Braun­kohle bemühen. Es geht nicht darum, Probleme zu bagatel­li­sie­ren, sondern eine ratio­nale, weniger auf Angst und mehr auf Fakten basierte Betrach­tung zu ermög­li­chen. Sollten uns dabei Fehler unter­lau­fen, so sind wir für Hinweise dankbar.

Der an sich schon unsin­ni­gen, da Entschei­dungs­mög­lich­keit sugge­rie­ren­den Frage:

Was ist besser – Windkraft oder Kohle?

kann man sich nur sinnvoll nähern, wenn man die beiden Energie­for­men „gleich­na­mig“ und damit einem Vergleich zugäng­lich macht.

Eine objek­tive Gegen­über­stel­lung muss also ökolo­gi­sche, ökono­mi­sche und soziale Folgen der Nutzung der jewei­li­gen Energie­trä­ger auf dieselbe Menge und Quali­tät der bereit­ge­stell­ten Energie beziehen.

Das möchten wir im Folgen­den versuchen.

I. Energie­dichte und Flächenverbrauch

Deutsch­land verfügt über die dritt­größ­ten Braun­koh­le­vor­kom­men der Welt. Die weltweit zu gegen­wär­ti­gen Preisen förder­fä­hi­gen Reser­ven wurden im Jahre 2006 von der Bundes­an­stalt für Geowis­sen­schaf­ten und Rohstoffe (BGR) auf 283,2 Milli­ar­den Tonnen Braun­kohle geschätzt. Davon entfie­len 32,3 Prozent (91,6 Milli­ar­den Tonnen) auf Russland, 14,4 Prozent (40,8 Milli­ar­den Tonnen) auf Deutsch­land und 13,3 Prozent (37,7 Milli­ar­den Tonnen) auf Austra­lien. Bei gleich­blei­ben­der Förde­rung (966,8 Millio­nen Tonnen im Jahre 2006) könnte der Bedarf noch für etwa 293 Jahre gedeckt werden. In Deutsch­land würden die Vorräte, die nach Angaben der BGR zu gegen­wär­ti­gen Preisen und mit dem Stand der heuti­gen Techno­lo­gie gewinn­bar sind, bei konstan­ter Förde­rung (176,3 Millio­nen Tonnen im Jahre 2006) noch für 231 Jahre ausrei­chen. Die deutschen Vorkom­men befin­den sich im Wesent­li­chen im Rheini­schen Braun­koh­le­re­vier in der Nieder­rhei­ni­schen Bucht, im Mittel­deut­schen Braun­koh­le­re­vier  und in der Lausitz. (Quelle: Wikipe­dia). Eines der größten und vermut­lich das politisch umstrit­tenste Abbau­ge­biet ist Garzwei­ler II.

Tagebau_Garzweiler_Panorama_2005

Tagebau Garzwei­ler Panorama 2005“ von © Raimond Spekking Wikime­dia Commons.

Dieses Abbau­ge­biet umfasst eine Fläche von 48 km2. Die dort vorhan­dene Braun­kohle hat eine Masse von 1,3 Milli­ar­den Tonnen (Quelle: hier).

Die Braun­kohle mit einem Heizwert  von 2,2 MWh/t kann in einem moder­nen Kraft­werk mit einem thermi­schen Wirkungs­grad von 42% in 1,2 Milli­ar­den MWh elektri­sche Energie gewan­delt werden. Mit dieser Menge an elektri­scher Energie kann ganz Deutsch­land zwei Jahre lang mit Strom versorgt werden.

Über eine Nutzungs­dauer von 30 Jahren kann Garzwei­ler also jährlich 40 Millio­nen MWh Elektri­zi­tät zur Verfü­gung stellen. Dieser Betrag entspricht ungefähr der Strom­pro­duk­tion von fünf moder­nen Großkraftwerken.

Wir wollen nun der nahelie­gen­den Frage nachge­hen, welche Fläche bereit­ge­stellt werden muss, um densel­ben jährli­chen Betrag an Energie alter­na­tiv aus Windkraft­an­la­gen zu gewin­nen. Bei einer Nennleis­tung von 3MW und 2000 Volllast­stun­den beträgt die jährli­che Energie­ernte einer WKA 6000 MWh. Rein rechne­risch entspre­chen 40 Millio­nen MWh also der Jahres­pro­duk­tion von 6.700 Windkraftanlagen.

Diese 6.700 Windkraft­an­la­gen ordnen wir nun gedank­lich in einem Raster an: In der Breite wählen wir einen Abstand von 300m und in der Tiefe von 500m (ungefähr drei- bzw. fünffa­cher Rotor­durch­mes­ser). Wir stellen uns also einen Windpark vor, auf dem die Anlagen dicht an dicht stehen.

Garzweiler III

Auf einem Quadrat von 100km Kanten­länge (also 10.000 Quadrat­ki­lo­me­tern) gelänge es uns, auf diese Art und Weise theore­tisch 100/0,5 x 100/0,3 = 66.666 Windkraft­an­la­gen unter­zu­brin­gen. Für die notwen­di­gen 6.700 würde demnach ein Zehntel von 10.000 km2 gerade so “genügen”.

Der Garzwei­ler II erset­zende Windpark hätte also eine Fläche von 1000 Quadratkilometern! 

Aller­dings wird man die Anlagen kaum dicht an dicht aufstel­len wollen, sondern irgend­wie gemäß des Windauf­kom­mens über das Land vertei­len. Bekannt­lich ist das Windauf­kom­men – im Gegen­satz zur Kohle – nicht lokal konzen­triert, sondern aufgrund der wesent­lich gerin­ge­ren Energie­dichte des Winds über wesent­lich größere Flächen verteilt.

Einen ersten Eindruck von dem erfor­der­li­chen Eingriff in die Landschaft kann man gewin­nen, wenn man eine gleich­mä­ßige Vertei­lung aller 6.700 WKA über NRW unter­stellt: Der mittlere Abstand von WKA zu WKA liegt dann bei 2.250 m.

Alle diese 6.700 Windkraft­an­la­gen haben aller­dings das Problem, dass sie keinen Strom produ­zie­ren, wenn der Wind nicht weht. Sie sind für eine sichere Strom­ver­sor­gung nicht geeig­net. Auch ein großflä­chi­ger Verbund ändert daran nichts.

Um den fikti­ven Windpark NRW grund­last­fä­hig und damit zum vollwer­ti­gen Ersatz nur für Garzwei­ler II zu machen, soll nun das Power-To-Gas-Verfah­ren zwischen­ge­schal­tet werden, das ja nach den Vorstel­lun­gen einiger Profes­so­ren das Speicher­pro­blem lösen soll. Aufgrund der Energie- und Abregel­ver­luste von 50% würde sich die Anzahl der Anlagen verdop­peln und der mittlere Abstand auf 1.600m  verkür­zen. Um Garzwei­ler II durch grund­last­fä­hige Windkraft­an­la­gen zu erset­zen, müsste man NRW mit einem Wald von rund 13000 Windrä­dern überzie­hen. Gleich­gül­tig, wie man diese WKA in Flächen „konzen­trie­ren“ würde, es gäbe in NRW keinen Ort mehr, der sich nicht in Sicht­weite von Windrä­dern befände.

Bezüg­lich des Flächen­ver­brauchs unter­schei­den sich Braun­kohle und Windkraft also bei reiner Mengen­be­trach­tung um den Faktor 20. Wenn man die Quali­tät des Stroms berück­sich­tigt, beträgt der Faktor 40. Die folgende Abbil­dung skizziert die Dimen­sio­nen maßstabsgetreu.

Garzweiler

Skizze des Landes NRW und der Flächen­ver­bräu­che verschie­de­ner Energieszenarien.

Das Land NRW (grau darge­stellt) hat eine Fläche von 34.100 km2. Die Fläche von Garzwei­ler II (gelb darge­stellt) beträgt knapp 50 km2. Um die dort gewon­nene Energie rein quanti­ta­tiv zu erset­zen, muss zusätz­li­che Fläche im Umfang der orangen Fläche für Windkraft bereit­ge­stellt werden. Um einen vollwer­ti­gen Ersatz für Garzwei­ler II zu schaf­fen, muss die gesamte farbige Fläche dicht an dicht mit Windkraft­an­la­gen bebaut werden.

Tatsäch­lich dürfte man sich diese Anlagen, wie angedeu­tet, nicht mensch- und natur­scho­nend konzen­triert, sondern als das Land mit farbi­gen Fleck­chen übersä­end vorstel­len. Neben­bei bemerkt, würde die Errich­tung dieses fikti­ven “Windparks Garzwei­ler” einen gigan­ti­schen Ressour­cen­ver­brauch induzie­ren. Dieser sei mit

  • 5,2 Millio­nen Tonnen Stahl für die Türme und Gondeln,
  • 5,4 Millio­nen Tonnen Zement und
  • 34,2 Millio­nen Tonnen Sand und Kies für die Funda­mente sowie
  • 23 Tausend Tonnen Kupfer für die Generatoren

grob taxiert.

Diese Werte ergeben sich aus einfa­cher Division der hier ausführ­lich herge­lei­te­ten Zahlen. Anhand dieser Gigan­to­ma­nie wird deutlich, wie recht der “Ökopio­nier” Fried­rich Schmidt-Bleek hat, wenn er in diesem Zusam­men­hang “Grüne Lügen” anpran­gert und den Ressour­cen­ver­brauch als das eigent­lich relevante und durch die “Energie­wende” verschärfte Umwelt­pro­blem ausmacht.

Wenn wir uns nun vom Beispiel Garzwei­ler bzw. dem fikti­ven Windpark als dessen Ersatz lösen und uns die realen Flächen­ver­bräu­che anschauen, so finden wir diese Größen­ord­nun­gen bestä­tigt. Nach Angaben der Verei­ni­gung Rohstoffe und Bergbau beträgt die gesamte, für die (Energie-)Rohstoffgewinnung beanspruchte Fläche 0,2 Prozent der Landesfläche:

Fläche Rohstoffgewinnung

Mit einem Klick öffnet sich das Positi­ons­pa­pier, dem diese Abbil­dung entnom­men ist.

Aufgrund der in der Regel zeitgleich mit dem Abbau erfol­gen­den Wieder­nutz­bar­ma­chung beträgt der für die Rohstoff­ge­win­nung in Anspruch genom­mene Flächen­an­teil in Deutsch­land seit Jahren gleich­blei­bend 0,2 % der Landes­flä­che (siehe Grafik 4).”

Bei den Verfas­sern der hier zitier­ten Quelle handelt es sich um Inter­es­sen­ver­bände. Es gibt aller­dings für uns an dieser Stelle keinen Anlass, an den Angaben zu zweifeln.

Diese 0,2 Prozent der Fläche decken also sowohl die  inlän­di­sche Gewin­nung von Kies, Schie­fer und anderen nicht-energe­ti­schen Rohstof­fen als auch die inlän­di­sche Braun- und Stein­koh­le­ge­win­nung ab. Damit erfolgt auf diesen 0,2 Prozent der Landes­flä­che die Bereit­stel­lung von rund 25 Prozent unseres Primär­ener­gie­be­darfs und rund 45 Prozent unserer Stromerzeugung.

Dies muss man nun mit  den Planun­gen zum Windkraft­aus­bau vergleichen:

Demnach will das Land Hessen nach aktuel­ler Beschluss­lage 2 Prozent der Landes­flä­che für Windkraft­an­la­gen bereit­stel­len. Dies wird den Bürgern als “wenig” verkauft; die hanebü­chene Argumen­ta­tion lautet, dass 98 Prozent der Landes­flä­che nicht beein­träch­tigt seien. Auf diesen 2 Prozent der Landes­flä­che sollen im Falle Hessens dereinst 25 Prozent des Stroms aus Windkraft gewon­nen werden. Gemes­sen an den o.g. bundes­wei­ten Zahlen will man also mit dem zehnfa­chen Flächen­ver­brauch rund die Hälfte des Stroms erzeu­gen. Erneut sind wir also bei einem Flächen­ver­brauch, der um den Faktor 20 über dem derzei­ti­gen Flächen­ver­brauch liegt.

Der Vergleich zwischen den 0,2 Prozent Fläche, die für Rohstoff­ge­win­nung genutzt werden, und den 2 Prozent, die für Windkraft­an­la­gen bereit­ge­stellt werden, hinkt jedoch gewaltig:

Der optische Wirkra­dius von Braun­koh­le­ta­ge­bauen geht nur unwesent­lich über das tatsäch­li­che Abbau­ge­biet hinaus. Bereits wenige Kilome­ter neben der Abbruch­kante ist die Idylle ungetrübt und die dort bestehende Fläche in ihrer Nutzbar­keit unbeein­träch­tigt. Die Wirkra­dien von “Windparks” mit 200m hohen Anlagen erstre­cken sich hinge­gen – je nach Topogra­phie – über viele zig Kilome­ter hinaus. 2 Prozent der Landes­flä­che bedeu­tet beispiels­weise für das mittel­ge­bir­gige Hessen, dass Windkraft­an­la­gen praktisch flächen­de­ckend ihre negati­ven Auswir­kun­gen und Risiken für Lebens­qua­li­tät und Gesund­heit entfal­ten und landes­weit die Hähne verstum­men lassen.

II. Ausmaß der sozia­len Verwer­fung und Praxis der Entschädigung

In der Tat müssen aufgrund des Braun­koh­le­ta­ge­baus regel­mä­ßig Ortschaf­ten aufge­ge­ben und Dorfge­mein­schaf­ten umgesie­delt werden. Die Frank­fur­ter Allge­meine Zeitung schil­derte dies exempla­risch anhand des Dorfes Immerath.

Dorf muss weichen

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Zweifels­ohne bringt dies für viele Menschen außer­ge­wöhn­li­che Härten und im Einzel­fall auch leidvolle Schick­sale mit sich. Der Verlust von Heimat und Erinne­run­gen lässt sich nur sehr bedingt materi­ell kompensieren.

Das von den Lobby­is­ten der Erneu­er­ba­ren Energien Branche gezeich­nete Bild, wonach Tausende Menschen unver­mit­telt und unent­schä­digt vertrie­ben werden, entspricht jedoch keines­wegs der Realität:

Erstens sind die Härten vergleichs­weise vorher­seh­bar. Die Planung neuer Abbau­ge­biete erfolgt jahrzehn­te­lang im Voraus. Niemand wird über Nacht enteig­net und vertrie­ben. Vielmehr werden von langer Hand – staat­li­cher­seits und unter­neh­mens­sei­tig – Vorkeh­run­gen getrof­fen, die eine frühzei­tige Infor­ma­tion der Bevöl­ke­rung und sozial­ver­träg­li­che Lösun­gen garan­tie­ren sollen. Das Beispiel der sächsi­schen Gemeinde Großgrimma stellt dabei den Ideal­ver­lauf dar. Die Dorfge­mein­schaft konnte erhal­ten und die Lebens­si­tua­tion für alle Betei­lig­ten noch verbes­sert werden.

Zweitens gibt es eindeu­tige gesetz­li­che Entschä­di­gungs­re­ge­lun­gen, die oftmals eine materi­elle Verbes­se­rung der Betrof­fe­nen mit sich bringen. Maßgeb­lich ist hier das Bundes­berg­recht, das sowohl die Grund­la­gen der Enteig­nung regelt, als auch klare Maßga­ben hinsicht­lich der von den profi­tie­ren­den Unter­neh­men zu leisten­den Wieder­gut­ma­chung vorgibt. Oftmals gelingt es den Unter­neh­men, die Umsied­lung im Einver­neh­men mit der Bevöl­ke­rung zu reali­sie­ren und Lösun­gen zu finden, mit denen die Betei­lig­ten leben können.  Das Unter­neh­men RWE ist uns aufgrund seiner unsäg­li­chen VORWEG-GEHEN-Kampa­gne mindes­tens ebenso suspekt wie das Unter­neh­men E.On. Gleich­wohl schei­nen uns dessen Erklä­run­gen zur Umsied­lungs­pro­ble­ma­tik lesenwert.

Hinzu kommt drittens, dass in den vom Braun­koh­le­ta­ge­bau gepräg­ten Gegen­den viele Menschen ihr Einkom­men genau in diesem Bereich verdie­nen und daher Verständ­nis für die unter­neh­me­ri­schen Belange haben sowie eine von vornher­ein hohe Kompro­miss­be­reit­schaft an den Tag legen. Der massive Protest gegen neue Abbau- und entspre­chende Umsied­lungs­vor­ha­ben speist sich hinge­gen häufig aus Großstäd­tern und BUND-Anhän­gern, welche die entspre­chen­den Projekte eher aus grund­sätz­li­chen ideolo­gi­schen Motiven bekämp­fen, als eine persön­li­che Betrof­fen­heit geltend machen können.

Im Gegen­zug demons­trie­ren Menschen aus den Tagebau­re­gio­nen für den Erhalt dieser Energie­er­zeu­gungs­form. Auf der Seite  der Indus­trie­ge­werk­schaft IGBCE werden deren dekla­rierte Motive genannt: “Die Zukunft zu sichern, für sich selbst, die eigenen Kinder und für die Menschen in der Region – das hörte man von ihnen am häufigs­ten als Grund. Das zu erhal­ten und auszu­bauen, was Genera­tio­nen von Bergleu­ten aufge­baut haben, eine bezahl­bare Energie­quelle für die Menschen und die Indus­trie zu sichern.”

So protes­tier­ten im branden­bur­gi­schen Jänsch­walde am 25. März 2015 rund 4000 Arbeit­neh­mer aus der Braun­koh­le­indus­trie für den Erhalt (!) des Tagebaus in der Region Lausitz, den sie durch die Bundes­po­li­tik gefähr­det sehen. In lokaler und regio­na­ler Verant­wor­tung stehende Politi­ker, Bürger, Arbeit­neh­mer und Gewerk­schaf­ter fürch­ten den “sozia­len Black­out” der Region – nicht durch Fortfüh­rung, sondern durch Beendi­gung des Braun­koh­le­ab­baus. Den im TV Inter­view­ten zufolge zwingt der politisch forcierte Stopp – nicht die Fortfüh­rung der Kohle­ge­win­nung – die Menschen zum Wegzie­hen. Aus Sicht der Protes­tie­ren­den stürzen Ökophan­tas­ten eine ganze Region in die Perspek­tiv­lo­sig­keit. “Auf dem Platz schwankt die Stimmung zwischen Wut, Hoffnungs­lo­sig­keit und Zukunfts­angst”, berich­tete der Sender RBB.

rbb

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Im Sinne einer objek­ti­ven Gesamt­schau können die sozia­len Auswir­kun­gen der Strom­erzeu­gung aus Braun­kohle keines­wegs als ein für alle Betrof­fe­nen unheil­ba­res Übel schreck­li­chen Ausma­ßes darge­stellt werden, wie es Lobby­is­ten der Erneu­er­bare Energien Branchen regel­mä­ßig tun.

Wie praktisch jede Form der Energie­er­zeu­gung hat die Strom­erzeu­gung aus Braun­kohle völlig unbestrit­ten ihre sozia­len Schat­ten­sei­ten. Der entschei­dende Unter­schied zwischen der Braun­kohle und der Windkraft liegt jedoch im Umgang mit diesen Schat­ten­sei­ten, sprich den Entschä­di­gungs­re­ge­lun­gen. Einen sehr guten Überblick zum gesam­ten Themen­kom­plex Enteig­nung und Entschä­di­gung bietet das Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 17. Dezem­ber 2013.

Auf der einen Seite gibt es ein umfang­rei­ches, trans­pa­ren­tes und lang etablier­tes gesetz­li­ches Regel­werk sowie Unter­neh­men, die aufgrund ihrer inhärent profi­ta­blen Geschäfts­tä­tig­keit die Mittel haben, die gesetz­li­chen Vorga­ben zu erfül­len und sogar noch darüber hinaus­zu­ge­hen und pro-aktiv den sozia­len Ausgleich zu suchen.

Auf der anderen Seite gibt es eine flächen­de­ckende, kalte Enteig­nung der Landbe­völ­ke­rung ohne jede gesetz­li­che Kompen­sa­ti­ons­re­ge­lung. Einen Eindruck vermit­telt dieses Video einer Bürge­rin aus Ostfriesland

Wir danken der BI Weitblick Ostfries­land für den Hinweis

sowie diese Auszüge von im Norddeut­schen Rundfunk und im ZDF gesen­de­ter Reportagen:

Sympto­ma­tisch für viele uns persön­lich bekannte und noch viel mehr unbekannte Leidtra­gende ist die hier skizzierte Landflucht von Gerhard Meyer.

III. Ausmaß der ökolo­gi­schen Schädi­gung und Praxis der Renaturierung

Was für die sozia­len Schat­ten­sei­ten gilt, trifft sinnge­mäß auch für die ökolo­gi­schen Nachteile der Strom­erzeu­gung aus Braun­kohle zu.

Der Braun­koh­le­ab­bau erfor­dert bzw. führt zur Absen­kung des Grund­was­ser­spie­gels. Dort, wo vor dem Braun­koh­le­ab­bau Kultur­land­schaft oder gar ökolo­gisch hochwer­ti­ger Wald war, werden Wald und Landschaft auf Jahrzehnte zerstört. Die Verstro­mung der Kohle führt zur Emission von Luftschad­stof­fen (i.W. Schwe­fel­di­oxid und Flugasche) sowie von Kohlen­stoff­di­oxid, welches gemein­hin als Ursache des anthro­po­ge­nen Klima­wan­dels gilt.

Zur Eindäm­mung, Vermei­dung und Kompen­sa­tion dieser ökolo­gi­schen Schädi­gun­gen gibt es vielfäl­tige techni­sche, plane­ri­sche und politi­sche Ansätze.

Das Problem der Luftver­schmut­zung kann in Deutsch­land aufgrund des erfolg­rei­chen Zusam­men­spiels aus Regulie­rung und techno­lo­gi­schem Fortschritt als weitest­ge­hend gelöst betrach­tet werden. Der durch SO2 verur­sachte “Saure Regen” gehört dank moder­ner Entschwe­fe­lungs­an­la­gen seit Jahrzehn­ten der Vergan­gen­heit an, Verschmut­zun­gen der Atemluft werden durch Elektro­fil­ter nahezu vollstän­dig vermieden.

Während zu DDR-Zeiten der durch SO2-Emissio­nen verur­sachte typische Braun­koh­le­ge­ruch und die damit verbun­de­nen Gesund­heits- und Umwelt­pro­bleme allge­gen­wär­tig waren, so können Pflan­zen, Menschen und Tiere mittler­weile selbst in unmit­tel­ba­rer Nähe der Kraft­werke frei atmen. Die großen Schwa­den, die üblicher­weise aus Kühltür­men empor­damp­fen und seitens einschlä­gig motivier­ter politi­scher Verkäu­fer von Windkraft­an­la­gen gerne als Symbole des Schre­ckens instru­men­ta­li­siert werden, sind nichts anderes als harmlo­ser Wasserdampf.

Den mit der Absen­kung des Grund­was­ser­spie­gels verbun­de­nen Proble­men wird durch gesetz­lich vorge­schrie­bene, von den Unter­neh­men bezahlte (!),  Maßnah­men entge­gen­ge­wirkt. Auf den Seiten des Diercke-Weltat­las ist dies anschau­lich beschrieben:

Die Gewin­nung von Braun­kohle im Tiefta­ge­bau setzt voraus, dass eine Absen­kung des Grund­was­sers bis unter die Tagebau­sohle erfolgt. Daher müssen im Umfeld des Tagebaus die oberhalb der Braun­kohle gelege­nen Grund­was­ser­lei­ter entleert und die unter­halb der Flöze liegen­den Schich­ten vom Wasse­rü­ber­druck entspannt werden. Dies erfolgt mit Galerien von Brunnen im Bereich des aktiven Tagebau­fel­des. Durch den seit Mitte der 1950er-Jahre vollzo­ge­nen Übergang zur Großtech­no­lo­gie mit wenigen, flächen­haft ausge­dehn­ten Abteu­fungs­area­len gehen sowohl Grund­was­ser­ab­sen­kung als auch Grund­was­ser­ent­span­nung deutlich über den engeren Tagebau­be­reich hinaus. Die tatsäch­li­che räumli­che Ausdeh­nung ist abhän­gig sowohl von Ausmaß und Dauer der Grund­was­ser­ent­nahme als auch von den tekto­ni­schen (Verwer­fun­gen, Schol­len­bil­dung) und strati­gra­phi­schen (Schich­tung, Durch­läs­sig­keit, Stock­werks­glie­de­rung) Struk­tu­ren des Unter­grun­des. Die durch Verwer­fun­gen begrenz­ten Schol­len führen im Wesent­li­chen ein hydro­lo­gi­sches Eigen­le­ben; bereichs­weise können aber durch “geolo­gi­sche Fenster” auch Einflüsse auf Nachbar­schol­len auftre­ten.
Die Diskus­sion um die Folgen der Grund­was­ser­ab­sen­kung erreichte um die Mitte der 1970er-Jahre bei der Planung des Großta­ge­baus Hambach erstmals eine breitere Öffent­lich­keit. Denn auch in erheb­li­cher Entfer­nung von den Tagebauen sind die ökolo­gi­schen und ökono­mi­schen Auswir­kun­gen der Grund­was­ser­ab­sen­kung noch spürbar. Verbind­li­che Aufla­gen seitens des Gesetz­ge­bers, in diesem Fall des Landes Nordrhein-Westfa­len, geben inzwi­schen vor, dass der Braun­koh­len­ab­bau ökolo­gisch vertret­bar sein muss. So entstand in den 1980er-Jahren ein ökolo­gi­sches Anfor­de­rungs­pro­fil für den bestehen­den Tagebau Garzwei­ler I, das vom Betrei­ber zu erfül­len ist. Eine der Anfor­de­run­gen lautet, dass jährlich rund 55 Mio. Kubik­me­ter Wasser aus der Sümpfung zur Trocken­hal­tung des Tagebaus in verschie­dene Berei­che der betrof­fe­nen Region gelie­fert werden müssen, um Beein­träch­ti­gun­gen des Wasser- und Natur­haus­hal­tes ausglei­chen oder vermei­den zu können.
Die Erfah­run­gen, die seit den 1980er-Jahren mit Maßnah­men wie diesen gemacht wurden, zeigen, dass die Auswei­tung der Grund­was­ser­ab­sen­kung in sensi­blen Gebie­ten vermie­den werden kann. Für die Fortfüh­rung des Braun­koh­len­ab­baus im Anschluss­ta­ge­bau Garzwei­ler II, in dem 2006 der Betrieb aufge­nom­men wurde, mussten auch die Ausgleichs­maß­nah­men fortge­führt und verstärkt werden. Von Jüchen aus führt derzeit ein rund 125 Kilome­ter langes Rohrlei­tungs­sys­tem zu verschie­de­nen Feucht­ge­bie­ten. Dieses Pipeline­sys­tem wird paral­lel zur Auswei­tung des Tagebaus Garzwei­ler nach Westen fortent­wi­ckelt. Mit einem inten­si­ven Überwa­chungs­pro­gramm (Monito­ring) soll außer­dem sicher­ge­stellt werden, dass insbe­son­dere die Feucht­ge­biete des inter­na­tio­na­len Natur­parks Maas-Schwalm-Nette vor Grund­was­ser­ab­sen­kun­gen verschont bleiben.

Inwie­weit diese Maßnah­men im Einzel­fall und im Allge­mei­nen ausrei­chend sind, entzieht sich unserer Kenntnis.

Glaubt man der Inter­es­sen­ver­tre­tung der Braun­koh­le­un­ter­neh­men, so wird alles Mögli­che getan, um die Heraus­for­de­run­gen zu meistern – und das erfolg­reich. Die Sicht­weise des Lobby­ver­bands der Braun­kohle findet sich unter diesem Link.

Glaubt man dem BUND, so sind die Probleme unlös­bar und die Akteure verant­wor­tungs­los. Die Sicht­weise des eng mit der Windkraft­in­dus­trie verfloch­te­nen “Naturschutz”-Verbandes findet sich unter diesem Link.

Ähnlich verhält es sich mit der Proble­ma­tik der buchstäb­lich “wegge­bag­ger­ten” Flächen – auch hier wird dem Thema mit klaren gesetz­li­chen Regelun­gen und langfris­ti­gen Planun­gen begeg­net. Dazu schreibt das Bundes­mi­nis­te­rium für Wirtschaft und Energie:

Braun­koh­le­berg­bau verän­dert die Landschaft nachhal­tig; er ist immer mit gravie­ren­den Eingrif­fen in den Lebens­raum von Mensch und Tier und in die Natur allge­mein verbun­den. Im Rahmen landes­pla­ne­ri­scher und bergrecht­li­cher Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren wird versucht, zwischen energie­wirt­schaft­li­chen, sozia­len, techni­schen und umwelt­be­zo­ge­nen Inter­es­sen einen Ausgleich herzu­stel­len. Dabei wird der Öffent­lich­keit – zum Beispiel den Bürgern, Fachbe­hör­den, Umwelt­ver­bän­den – die Möglich­keit zur Einfluss­nahme und Mitbe­stim­mung eingeräumt.

Einen plasti­schen Eindruck der Schwie­rig­kei­ten aber auch der Erfolge bei den Bemühun­gen um die Renatu­rie­rung von Berbau­fol­ge­land­schaf­ten vermit­teln die hier verlink­ten Filme eines bundes­ei­ge­nen Unternehmens.

Ob das Ergeb­nis dieser Bemühun­gen akzep­ta­bel ist oder nicht, bleibt eine subjek­tive Einschätzung.

Objek­tive Tatsa­che ist jedoch, dass die flächen­mä­ßige Relevanz dieses Problems  – siehe Abschnitt I – vergleichs­weise gering ist. Dazu schreibt das Bundes­mi­nis­te­rium für Wirtschaft und Energie:

Seit Beginn der Abbau­tä­tig­keit hat der Braun­koh­le­berg­bau insge­samt rund 174.700 ha in Anspruch genom­men, davon sind bereits ca. 69 % wieder rekul­ti­viert. Rund 19 % der rekul­ti­vier­ten Flächen sind als landwirt­schaft­li­che Flächen, ca. 30 % als forst­wirt­schaft­li­che Flächen und ca. 13 % als Wasser­flä­chen herge­stellt worden.

Die Fläche der Bundes­re­pu­blik beträgt 357.168 km². Davon wurden bislang also überhaupt nur 0,048 Prozent in Anspruch genom­men. Von dieser Fläche wurden mehr als 2/3 wieder rekul­ti­viert oder renaturiert.

Glaubt man der Inter­es­sen­ver­tre­tung der Braun­koh­le­un­ter­neh­men, so werden die Flächen im Rahmen der gesetz­lich vorge­schrie­be­nen und von den Unter­neh­men bezahl­ten, also im Strom bereits einge­preis­ten Maßnah­men, dabei häufig ökolo­gisch aufge­wer­tet. Entspre­chende “Anekdo­ten” dazu findet man unter diesem und diesem Link.

Glaubt man dem BUND und damit den Sachwal­tern der Windkraft­in­dus­trie, so entste­hen trotz konze­dier­ter “Fortschritte in der Rekul­ti­vie­rungs­tech­nik” ledig­lich ökolo­gisch minder­wer­tige Kunst­land­schaf­ten, wie unter diesem Link zu lesen ist.

Auch hier wagen wir nicht den Versuch eines objek­ti­ven Urteils. Vielmehr laden wir dazu ein, subjek­tive Eindrü­cke der Reali­tät in den “vom Braun­koh­le­ab­bau gezeich­ne­ten” Gebie­ten zu machen. Beispiels­weise im Ferien­ge­biet Senften­ber­ger See.

Senftenberger See

Mit einem Klick gelan­gen Sie zur Homepage des Feriengebiets.

Seelhausener_See_(von_Sausedlitzer_Seite_gesehen)

Seelhau­se­ner See (von Sausedlit­zer Seite gesehen)“ von Oligenom – Eigenes Werk. Lizen­ziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikime­dia Commons

Zu den Kohlen­di­oxid­emis­sio­nen schließ­lich ist anzumer­ken, dass diese bei der Braun­koh­le­ver­stro­mung in der Tat höher als bei anderen vergleich­ba­ren (d.h. zur Deckung der Grund­last fähigen) Strom­erzeu­gungs­for­men sind. Insbe­son­dere die in dieser Hinsicht umwelt­freund­lichs­ten Gaskraft­werke werden aller­dings durch den Windkraft­aus­bau verdrängt. Braun­kohle-Kraft­werke als “Klima­kil­ler” oder “Dreck­schleu­dern” zu bezeich­nen, wie es die Windkraft­lobby immer wieder tut, geht aller­dings an der Reali­tät vorbei.

Zum einen wird durch Inbetrieb­nahme neuer Kraft­werke und Abschal­tung von Altanla­gen die Effizi­enz der Strom­erzeu­gung aus Braun­kohle in Deutsch­land stetig erhöht; der in 2013 um rund ein Prozent auf etwa 162 Milli­ar­den Kilowatt­stun­den (Mrd. kWh) gestie­ge­nen Strom­erzeu­gung stand beispiels­weise ein Rückgang des Kohlen­ver­brauchs in den deutschen Braun­koh­le­kraft­wer­ken um 1,5 Prozent gegen­über. Zum anderen gilt es bei der Abschät­zung der “Klima­ge­fah­ren” die Dimen­sio­nen  zu berücksichtigen:

Deutsch­land trägt zu den globa­len CO2-Emissio­nen ungefähr 2,5 % bei. Egal, was in Deutsch­land passiert, wird dieser Anteil bis 2030 auf deutlich unter 2% sinken. Deshalb, weil allein die Zuwächse in China und Indien unsere Gesamt­emis­sion deutlich übertref­fen. Was in Deutsch­land an CO2 emittiert wird (Gesamt­emis­sio­nen), entspricht der Menge, die in China alle 14 Monate neu hinzu­kommt. Wenn Deutsch­land morgen aufhörte zu existie­ren, wäre dies in der globa­len CO2-Bilanz allein durch China nach einem guten Jahr vollstän­dig ausge­gli­chen. Bereits aufgrund dieser Dimen­sio­nen ist ausge­schlos­sen, dass man von deutschem Boden aus einen Einfluss auf das Weltklima entfal­ten kann. Dem Klima ist es im Übrigen egal, ob ein CO2-Molekül aus dem Auspuff eines PKW, dem Kamin eines Kachel­ofens oder dem Schorn­stein eines Kraft­werks kommt. Der gesamte Energie­ver­brauch ist maßgeb­lich. Zu dessen Deckung tragen alle Braun­koh­le­kraft­werke zusam­men knapp 12 % bei. Es geht also größen­ord­nungs­mä­ßig um 12 % von 2,5 %, also 0,3 Prozent der globa­len Emissio­nen, die durch deutsche Braun­koh­le­ver­stro­mung entstehen.

Wer deswe­gen trotz­dem einen Anlass sieht, die Klima­ge­fähr­dung zu beschwö­ren, muss zumin­dest die Existenz des Europäi­schen Emissi­ons­han­dels­sys­tems zur Kennt­nis nehmen. Dieses legt die Gesamt­emis­sio­nen für alle EU Staaten insge­samt verbind­lich fest; alle poten­ti­el­len Emitten­ten der großen, energe­tisch relevan­ten Indus­trie­zweige müssen inner­halb dieses gedeckel­ten Kontin­gents Emissi­ons­rechte (“Zerti­fi­kate”) erwer­ben. Energie­er­zeu­gungs­un­ter­neh­men sind vollstän­dig erfasst und müssen für jedes emittierte Gramm CO2 ein entspre­chen­des Zerti­fi­kat nachwei­sen. Diese Zerti­fi­kate werden an Börsen oder zwischen den Anlagen­be­trei­bern frei gehan­delt, wobei das Kontin­gent sukzes­sive verklei­nert wird. Das System stellt im Prinzip sicher, dass das CO2 – Reduk­ti­ons­ziel einge­hal­ten wird und Emissio­nen an den Stellen einge­spart werden, wo dies am kosten­güns­tigs­ten möglich ist. Im Zweifel ist dies eher nicht in Deutsch­land der Fall, wo bereits sehr effizi­ente Anlagen im Einsatz sind. Einspa­run­gen im deutschen Strom­sek­tor führen dazu, dass im deutschen Strom­sek­tor weniger Zerti­fi­kate benötigt werden, der Zerti­fi­kate­preis also sinkt. Damit wird es für Unter­neh­men in anderen Sekto­ren und Regio­nen weniger lukra­tiv, in Emissi­ons­ver­mei­dung zu inves­tie­ren. Plaka­tiv ausge­drückt: In ost­europäischen Kohle­kraft­wer­ken werden im Zweifel keine effizi­en­te­ren Turbi­nen mehr einge­baut, da die Erspar­nis bei den Zerti­fi­ka­ten die Inves­ti­tion nicht mehr recht­fer­tigt. Aber auch in anderen Indus­trie­zwei­gen inner­halb Deutsch­lands verän­dert ein reduzier­ter Zerti­fi­kats­preis das Inves­ti­ti­ons­kal­kül. Man kann es drehen, wie man will: Am Ende bestimmt allein das EU-weit festge­legte Kontin­gent an Zerti­fi­ka­ten, wieviel CO2 in Europa emittiert wird.

In der Gesamt­schau ist, was die ökolo­gi­schen Wirkun­gen der Braun­koh­le­ver­stro­mung betrifft (ganz ähnlich wie bei den sozia­len Auswir­kun­gen), im Vergleich zur Windkraft ein funda­men­ta­ler Unter­schied festzustellen.

Dieser funda­men­tale Unter­schied ist politisch-insti­tu­tio­nel­ler Natur:

Beim Braun­koh­le­ab­bau haben Natur und Umwelt eine schlag­kräf­tige, starke Lobby auf ihrer Seite. Ein Stück Wald ebenso wie eine dort behei­ma­tete seltene Art kann sich der tatkräf­ti­gen bis militan­ten Unter­stüt­zung durch den BUND, Green­peace oder andere, den Umwelt­schutz im Namen tragende NGOs, sicher sein.

Beim Windkraft­aus­bau haben Natur und Umwelt diesel­ben Akteure allzu häufig gegen sich.

Beim Braun­koh­le­ab­bau hat der faire Inter­es­sen­aus­gleich eine Chance, da Profit­in­ter­es­sen und Natur­schutz­in­ter­es­sen einan­der entge­gen­ste­hen. Weder NABU noch BUND profi­tie­ren finan­zi­ell an der Braun­koh­le­ver­stro­mung oder sind ideolo­gisch auf diese Art der Energie­ge­win­nung festgelegt.

Genau das Umgekehrte gilt bei der Windkraft. Die Natur wird von ihren vermeint­li­chen “Anwäl­ten” syste­ma­tisch verraten.

Fazit:

Dieser Artikel soll keine Lanze für die Braun­kohle brechen.

Dies ist die Aufgabe einschlä­gi­ger Lobby­grup­pen, beispiels­weise des oben genann­ten Bundes­ver­ban­des der Braun­koh­le­indus­trie. Dafür, dass dieser Verband die Öffent­lich­keit gezielt belügt, seine Klien­tel zu einer “harten Gangart” anregt und Projek­tie­rer im Ausschal­ten von Bürger­initia­ti­ven schult, wie es uns vom Bundes­ver­band Windener­gie überlie­fert ist, haben wir aller­dings keine Anhaltspunkte.

Der Artikel soll vielmehr zu einer unvor­ein­ge­nom­me­nen Sicht auf die Dinge ermun­tern. Mit einer solchen Sicht liegt es unseres Erach­tens auf der Hand, dass die Schat­ten­sei­ten der Windkraft weniger strin­gent gesetz­lich adres­siert und noch weniger medial präsen­tiert und öffent­lich wahrge­nom­men werden, als jene der Braunkohle.

Würden für den Ausbau von Windkraft­an­la­gen die gleichen gesetz­li­chen Standards gelten, wie sie für den Betrieb von Braun­koh­le­ta­ge­bauen seit Jahr und Tag etabliert sind und prakti­ziert werden, so müssten wir uns um das Wohl von Mensch und Natur weitaus weniger Sorgen machen.

Würden für den Betrieb von Windkraft­an­la­gen die gleichen markt­wirt­schaft­li­chen Randbe­din­gun­gen gelten,

Braunkohle-Subventionen

Mit einem Klick öffnet sich der Brief.

unter denen sich Braun­kohle-Kraft­werke seit Gründung der Bundes­re­pu­blik erfolg­reich behaup­ten, so würde es in Deutsch­land keine Windkraft­an­la­gen und damit keinen Anlass für diesen Artikel geben.

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