Windfall gains – volle Taschen für Einige, hohe Lasten für Viele

Die Windkraft-Indus­trie profi­tiert massiv von hohen Strom­prei­sen, zu denen sie selbst erheb­lich beiträgt. 

Am 13. Februar 2022 berich­tet FOCUS online über Zusam­men­hänge auf dem Strom­markt, die unter markt­wirt­schaft­li­chen und ökolo­gi­schen Aspek­ten sowie im Sinne der sozia­len Gerech­tig­keit untrag­bar sind:

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Die Schil­de­rung des Markt­ge­sche­hens ist korrekt, sollte aber durch den Hinweis ergänzt werden, dass die Abhän­gig­keit vom Energie­trä­ger Gas auch durch die politi­sche Fixie­rung auf wetter­ab­hän­gige Strom­erzeu­gung – sprich: Windkraft – entstan­den ist und verur­sacht wird. Denn diese Fixie­rung erhöht den Bedarf an schnell regel­ba­ren, zuver­läs­si­gen “Lücken­bü­ßern” bzw. “Flauten­fül­lern”.

Derzeit verdie­nen Windstrom­pro­du­zen­ten Milli­ar­den Euro extra, da sie in der äußert komfor­ta­blen Situa­tion sind, eine Festver­gü­tung gemäß Erneu­er­bare Energien Gesetz (EEG) sicher zu haben und darüber hinaus ihren Strom auf Basis der Börsen­preise veräu­ßern zu können. Statt 6 Cent bekom­men Windan­la­gen­be­trei­ber derzeit ca. 20 Cent pro kWh, also das Drei- bis Vierfa­che gegen­über der EEG-Vergü­tung. Grund ist, dass der Börsen­strom­preis sich nach der Merit-Order richtet: Das Kraft­werk, das die letzte noch benötigte Kilowatt­stunde bereit­stellt, setzt den für alle Erzeu­ger gülti­gen Preis.

Mit 

  • dem tempo­rä­ren Ausfall von franzö­si­schen Atomstrom-Impor­ten,
  • dem Wegfall inlän­di­scher Grund­last (u.a. Abschal­tung dreier Kernkraft­werke zum Jahres­wech­sel) und 
  • den Turbu­len­zen um russi­sches Gas (Nicht-Inbetrieb­nahme der Pipeline, politi­sche Spannun­gen um Ukraine) 

tragen mehrere akute Fakto­ren zu dessen extre­mer Höhe bei. Ein länger­fris­ti­ger, ausschließ­lich politisch beding­ter, Faktor ist  die Einfüh­rung der Markt­sta­bi­li­täts­re­serve (2018) im Rahmen des europäi­schen Emissi­ons­han­dels­sys­tems (ETS). Infol­ge­des­sen ist der CO2-Preis auf inzwi­schen 90 €/t gestie­gen. Zusatz­kos­ten, die jedes Kraft­werk einprei­sen muss – auch wenn es heimi­sche Rohstoffe nutzt, die der inter­na­tio­na­len Speku­la­tion entzo­gen sind. Ohne diese politi­schen Eingriffe wäre die Merit-Order eine andere und inter­na­tio­nale Turbu­len­zen schlü­gen nicht derart auf die inlän­di­schen Strom­preise durch. 

Durch die sogenannte gleitende Markt­prä­mie im Rahmen des EEG werden die Windstrom­pro­du­zen­ten einsei­tig bevor­teilt: Wenn sie ihren Strom auf dem Markt verkau­fen, erhal­ten sie eine gesetz­lich garan­tierte Mindest­ver­gü­tung. Ein Maximal­preis, bei dem sie Förder­gel­der zurück­zah­len müssten, ist hinge­gen nicht vorge­se­hen. Ist der Markt­preis niedrig, bekom­men die Windstrom-Erzeu­ger die Diffe­renz zur festge­leg­ten Mindest­ver­gü­tung aus der EEG-Umlage erstat­tet, die die Strom­kon­su­men­ten bezah­len müssen. Ist der Markt­preis indes hoch, können die Produ­zen­ten die gesam­ten Gewinne für sich behal­ten, ohne etwas an die Verbrau­cher abzuge­ben. Die Strom­kun­den, die über EEG-Umlage jahre­lang den Aufbau von Windkraft- und Solar­an­la­gen geför­dert haben, müssen den Betrei­bern dieser Anlagen nun also auch noch risiko­lose Zusatz­ge­winne (“Windfall gains”) besche­ren, d.h. über das EEG bzw. den politisch erzeug­ten Strom­preis zwangs­fi­nan­zie­ren. Die Politik hat durch Setzen des CO2-Preises auch die Rendi­ten für Windkraft­an­la­gen vervielfacht.

Mit der nun geplan­ten Abschaf­fung der EEG-Umlage würde nur von den system­in­hä­ren­ten Fehlern abgelenkt. Diese Fehler gehören behoben, anstatt durch Steuer­fi­nan­zie­rung verschlei­ert. Dazu wären folgende Punkte vordring­lich umzusetzen:

  • Rückzah­lung der zwangs­weise gezahl­ten 12 Mrd. € im EEG-Konto an die priva­ten Stromend­nut­zer. Dieses Geld wird offen­sicht­lich nicht mehr benötigt, da die EEG-Anlagen sich am Strom­markt durch Direkt­ver­mark­tung selbst finanzieren.
  • Ersatz­lose Abschaf­fung des EEG ohne Fortset­zung der Subven­tio­nie­rung über den Bundes­haus­halt. Windkraft- und Photo­vol­taik können sich angesichts der durch die hohen und weiter steigen­den CO2-Preise auch in Zukunft ohne EEG und weitere Subven­tio­nen finan­zie­ren. Dazu gehört das umgehende Ende der Ausschrei­bun­gen der Bundesnetzagentur.
  • Abschaf­fung der Mehrwert­steuer auf Strom für private Haushalte. Der durch die Einfüh­rung der Markt­sta­bi­li­täts­re­serve verur­sachte CO2-Preis wird im Strom einge­preist und ist wesent­li­cher Grund hoher Strom­preise. Der CO2-Preis soll in den nächs­ten Jahren bis auf 300 €/t steigen, daran verdient der Staat über die auf alles aufzu­schla­gende Mehrwert­steuer mit – auf Kosten der priva­ten Stromend­kun­den. Der politisch veran­lasst auch weiter steigende CO2-Preis wird nicht nur den Strom­preis, sondern auch die Mehrwert­steu­er­ein­nah­men nochmals erhöhen. Derzeit erhält der Staat die Einnah­men aus dem Verkauf der CO2-Zerti­fi­kate und der Mehrwert­steuer. Dies muss ein Ende haben, da die Belas­tung der Bürger durch den weiter steigen­den Strom­preis  unerträg­lich wird. 

Dass die vor 25 Jahren als “Anschub für die Techno­lo­gie­ent­wick­lung” einge­führ­ten Privi­le­gien der Windkraft sozial inakzep­ta­bel sind, ist mit der Berei­che­rung

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auf Kosten der Ärmsten 

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offen­sicht­lich. 

Dass die exzes­sive Förde­rung der Windkraft auch in ökolo­gi­scher Hinsicht unerträg­li­che Ergeb­nisse hervor­ruft, ist Lesern der VERNUNFTKRAFT.-Seiten lange bekannt – und wird endlich auch in aufla­gen­star­ken überre­gio­na­len Medien thematisiert:

 

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In einer ökolo­gisch-sozia­len Markt­wirt­schaft, wie sie der Bundes­re­gie­rung vorschwebt (Link), kann dies keinen Bestand haben – die o.g. Punkte sind dringend und zwingend umzuset­zen.

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