Die Windkraft-Industrie profitiert massiv von hohen Strompreisen, zu denen sie selbst erheblich beiträgt.
Am 13. Februar 2022 berichtet FOCUS online über Zusammenhänge auf dem Strommarkt, die unter marktwirtschaftlichen und ökologischen Aspekten sowie im Sinne der sozialen Gerechtigkeit untragbar sind:
Die Schilderung des Marktgeschehens ist korrekt, sollte aber durch den Hinweis ergänzt werden, dass die Abhängigkeit vom Energieträger Gas auch durch die politische Fixierung auf wetterabhängige Stromerzeugung – sprich: Windkraft – entstanden ist und verursacht wird. Denn diese Fixierung erhöht den Bedarf an schnell regelbaren, zuverlässigen “Lückenbüßern” bzw. “Flautenfüllern”.
Derzeit verdienen Windstromproduzenten Milliarden Euro extra, da sie in der äußert komfortablen Situation sind, eine Festvergütung gemäß Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sicher zu haben und darüber hinaus ihren Strom auf Basis der Börsenpreise veräußern zu können. Statt 6 Cent bekommen Windanlagenbetreiber derzeit ca. 20 Cent pro kWh, also das Drei- bis Vierfache gegenüber der EEG-Vergütung. Grund ist, dass der Börsenstrompreis sich nach der Merit-Order richtet: Das Kraftwerk, das die letzte noch benötigte Kilowattstunde bereitstellt, setzt den für alle Erzeuger gültigen Preis.
Mit
- dem temporären Ausfall von französischen Atomstrom-Importen,
- dem Wegfall inländischer Grundlast (u.a. Abschaltung dreier Kernkraftwerke zum Jahreswechsel) und
- den Turbulenzen um russisches Gas (Nicht-Inbetriebnahme der Pipeline, politische Spannungen um Ukraine)
tragen mehrere akute Faktoren zu dessen extremer Höhe bei. Ein längerfristiger, ausschließlich politisch bedingter, Faktor ist die Einführung der Marktstabilitätsreserve (2018) im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (ETS). Infolgedessen ist der CO2-Preis auf inzwischen 90 €/t gestiegen. Zusatzkosten, die jedes Kraftwerk einpreisen muss – auch wenn es heimische Rohstoffe nutzt, die der internationalen Spekulation entzogen sind. Ohne diese politischen Eingriffe wäre die Merit-Order eine andere und internationale Turbulenzen schlügen nicht derart auf die inländischen Strompreise durch.
Durch die sogenannte gleitende Marktprämie im Rahmen des EEG werden die Windstromproduzenten einseitig bevorteilt: Wenn sie ihren Strom auf dem Markt verkaufen, erhalten sie eine gesetzlich garantierte Mindestvergütung. Ein Maximalpreis, bei dem sie Fördergelder zurückzahlen müssten, ist hingegen nicht vorgesehen. Ist der Marktpreis niedrig, bekommen die Windstrom-Erzeuger die Differenz zur festgelegten Mindestvergütung aus der EEG-Umlage erstattet, die die Stromkonsumenten bezahlen müssen. Ist der Marktpreis indes hoch, können die Produzenten die gesamten Gewinne für sich behalten, ohne etwas an die Verbraucher abzugeben. Die Stromkunden, die über EEG-Umlage jahrelang den Aufbau von Windkraft- und Solaranlagen gefördert haben, müssen den Betreibern dieser Anlagen nun also auch noch risikolose Zusatzgewinne (“Windfall gains”) bescheren, d.h. über das EEG bzw. den politisch erzeugten Strompreis zwangsfinanzieren. Die Politik hat durch Setzen des CO2-Preises auch die Renditen für Windkraftanlagen vervielfacht.
Mit der nun geplanten Abschaffung der EEG-Umlage würde nur von den systeminhärenten Fehlern abgelenkt. Diese Fehler gehören behoben, anstatt durch Steuerfinanzierung verschleiert. Dazu wären folgende Punkte vordringlich umzusetzen:
- Rückzahlung der zwangsweise gezahlten 12 Mrd. € im EEG-Konto an die privaten Stromendnutzer. Dieses Geld wird offensichtlich nicht mehr benötigt, da die EEG-Anlagen sich am Strommarkt durch Direktvermarktung selbst finanzieren.
- Ersatzlose Abschaffung des EEG ohne Fortsetzung der Subventionierung über den Bundeshaushalt. Windkraft- und Photovoltaik können sich angesichts der durch die hohen und weiter steigenden CO2-Preise auch in Zukunft ohne EEG und weitere Subventionen finanzieren. Dazu gehört das umgehende Ende der Ausschreibungen der Bundesnetzagentur.
- Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Strom für private Haushalte. Der durch die Einführung der Marktstabilitätsreserve verursachte CO2-Preis wird im Strom eingepreist und ist wesentlicher Grund hoher Strompreise. Der CO2-Preis soll in den nächsten Jahren bis auf 300 €/t steigen, daran verdient der Staat über die auf alles aufzuschlagende Mehrwertsteuer mit – auf Kosten der privaten Stromendkunden. Der politisch veranlasst auch weiter steigende CO2-Preis wird nicht nur den Strompreis, sondern auch die Mehrwertsteuereinnahmen nochmals erhöhen. Derzeit erhält der Staat die Einnahmen aus dem Verkauf der CO2-Zertifikate und der Mehrwertsteuer. Dies muss ein Ende haben, da die Belastung der Bürger durch den weiter steigenden Strompreis unerträglich wird.
Dass die vor 25 Jahren als “Anschub für die Technologieentwicklung” eingeführten Privilegien der Windkraft sozial inakzeptabel sind, ist mit der Bereicherung
auf Kosten der Ärmsten
offensichtlich.
Dass die exzessive Förderung der Windkraft auch in ökologischer Hinsicht unerträgliche Ergebnisse hervorruft, ist Lesern der VERNUNFTKRAFT.-Seiten lange bekannt – und wird endlich auch in auflagenstarken überregionalen Medien thematisiert: