Am 22. Januar 2014 hat die Bundesregierung in Meseberg Eckpunkte zu einer Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes beschlossen.
Vernunftbürger dieses Landes hatten große Hoffnungen auf diese Reform gesetzt.
Schließlich ist das EEG die treibende finanzielle Kraft, welche diese Energiewende ins Nichts führt.
Da diese Politik auf ihrem Weg ins Nichts einen großen Umweg über
- die flächendeckende Entwürdigung unserer Landschaft,
- die Rodung von zigtausenden Hektar Wald,
- die Tötung von Hunderttausenden Vögeln und Fledermäusen,
- die Gefährdung menschlicher Gesundheit,
- den Entzug von Kaufkraft,
- die Entwertung von Eigentum,
- die Zerstörung von Heimat und dörflicher Gemeinschaft und
- die Gefährdung unserer Wirtschaftskraft
nimmt,
hätte für uns – wie für die Wirtschaftsweisen, die Monopolkommission und viele andere unabhängige Wissenschaftler – nur die komplette Streichung dieses Gesetzes das Prädikat VERNÜNFTIG verdient.
Da wir – anders als jene, die an diese Energiewende glauben – Realisten sind, war uns klar, dass ein derart vernünftiger Schritt im Januar des Jahres 2014 nicht im Bereich des Möglichen ist.
Gleichwohl hatten wir uns deutliche Reduzierungen der Windkraftsubventionen und ein Ende des zwangsfinanzierten Feldzugs gegen die Natur erhofft.
Um dieser Hoffnung Ausdruck und Grundlage zu geben, haben wir uns VERNUNFTKRAFT.-an-BM-Gabriel11.pdf” target=“_blank”>mit diesem Brief direkt an Bundesminister Sigmar Gabriel gewendet.
Die in Meseberg gefassten Entschlüsse sind enttäuschend.
Hier finden Sie den Brief, mit dem Sigmar Gabriel den Bundestagsabgeordneten die Eckpunkte der Reform vorstellte.
Hier finden Sie die Eckpunkte in ausführlicher Form.
Extrem unvernünftig erscheint es uns, dass für Technologien, deren Untauglichkeit zu sicherer, bezahlbarer und umweltfreundlicher Versorgung beizutragen eindeutig erwiesen ist, nun quantitative Ausbaukorridore gesetzlich festgeschrieben werden.
Eine Annäherung an marktwirtschaftliche Prinzipien vermögen wir in diesen Beschlüssen nicht zu erkennen.
Vielmehr ist dies eine neue Dimension der Planwirtschaft: Nicht nur die Preise, auch die Mengen werden gesetzlich determiniert.
2500 MW Zubau an Windkraftkapazität bedeutet rund 800 neue irrationale Sakralbauten jedes Jahr.
Diese Anlagen werden exakt Null Effekt auf das Weltklima entfalten, aber sehr starke Schäden an der Natur in diesem Land hervorrufen.
Die grundlegenden Webfehler dieses Subventionssystems
- die Abnahmegarantie für Zufallsstrom
- die technologiespezifische und damit innovationsfeindliche Subventionierung
- die Gewährung von Preis- und damit Einkommensgrantien auf volle 20 Jahre
bleiben in Gänze erhalten.
Alle Ankündigungen in Richtung einer Beseitigung dieser Grundübel bleiben vage und in die Zukunft gerichtet.
Aus Sicht der Interessen von Mensch und Natur besonders enttäuschend ist die Zaghaftigkeit, mit der die Vergütungssätze für Windkraftanlagen an Land reduziert werden.
Gleichsam wie 23.000 Windkraftanlagen durch ihre schiere Anzahl und Masse einen Beitrag zur Energieversorgung vortäuschen, täuschen die Beschlüsse von Merseberg durch ihre entschlossene Rhetorik einen Beitrag zur Linderung des ökonomischen und ökologischen Irrsinns vor.
Der Bundesminister nennt das “EEG 1.0” ein Erfolgsmodell, das aufgrund seines Erfolges nun verändert werden müsse.
Der wissenschaftliche Beirat seines Ministeriums sieht das anders.
Wir auch.
Das neue EEG bezeichnet der Bundesminister als EEG 2.0.
Nach mehrmaligem Lesen obiger Dokumente kommen wir zu der Gleichung
2.0 = 1.0
Dass hier etwas nicht stimmig ist, liegt auf der Hand.
Leider haben die Merseburger Beschlüsse unserem verehrten Herrn Adam Riese noch keine Wiedereinbürgerung ermöglicht.
Aber gemach!
Bundesminister Gabriel ist erst wenige Wochen im Amt.
Er hat noch alle Chancen, ein echter Super-Minister zu werden.
Wir werden die Interessen von Mensch und Natur weiterhin artikulieren und bei der Suche nach dem richtigen Knopf behilflich sein.
Außerdem enthalten die Beschlüsse auch drei kleine Lichtblicke:
1. Subventionsritter können schon sehr bald nicht mehr auf die fette Beute des “EEG 1.0” hoffen. Nur Anlagen, die bereits eine Baugenehmigung haben, haben Anspruch auf Vergütung gemäß des EEG 1.0.
2. Die Länder werden demnächst eigene Vorschriften erlassen können, um ihre Bürger und die Natur vor der Bedrängung und Zerstörung durch Windkraftanlagen besser zu schützen. Vernünftige Landesregierungen können sich also profilieren.
3. Dem Irrsinn der Biomasseverstromung wird Einhalt geboten.
Hier hören Sie, warum wir mit diesen Beschlüssen nicht zufrieden sein können.